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Nochmals: Gesellschaftsteuer von ausstehenden Einlagen
Wann unterliegen ausstehende Einlagen der Gesellschaftsteuer?
In seinem in SWK-Heft 1/2009, S 24, veröffentlichten Beitrag zur Frage, wann die Gesellschaftsteuerpflicht für ausstehende Einlagen entsteht, vertritt Beiser die Auffassung, dass ausstehende Einlagen die Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer nicht kürzen würden. Durch die Verweise auf § 28a AktG und die §§ 6a und 10 GmbHG wird klar, dass Beiser mit dem Begriff "ausstehende Einlagen" die noch gar nicht eingeforderten Einlagen meint. Nach der Auffassung Beisers ist daher die Gesellschaftsteuer von der vollen Einlageverpflichtung zu bemessen, auch wenn ein Teil der Stammeinlagen bzw. des Grundkapitals noch gar nicht eingefordert ist. Diese Ansicht steht im Widerspruch zur gängigen Praxis, auch jener der Finanzverwaltung, und würde im Fall ihres Zutreffens bei einer Unzahl von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, die die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer auf Basis der einbezahlten Einlagen vorgenommen haben, zu erheblichen Haftungsproblemen führen. Dieser Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, ob die Auffassung Beisers haltbar ist.
1. Literaturmeinungen und Rechtsprechung des VwGH
Für seine Auffassung verweist Beiser zunächst auf den VwGH und auf Dorazil, Kapitalverkehrste...