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Freibetrag für investierte Gewinne versus Gewinnfreibetrag
Ein Vorteilhaftigkeitsvergleich anlässlich der Regierungsvorlage
Im Zuge der Steuerreform 2009 wird es zu Neuerungen beim Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG und bei der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG kommen. In der Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2009werden die Wirkungen des § 10 EStG ausgedehnt und dessen Anwendungsbereich auf alle betrieblichen Einkunftsarten erweitert. Im Gegenzug soll die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 11a EStG aufgehoben werden. Im folgenden Beitrag werden die Auswirkungen dieser Neuregelungen mittels Vergleichsmodellen analysiert.
1. Das Berechnungsmodell
Die folgende Analyse soll in einem ersten Schritt veranschaulichen, welche Unterschiede sich in der Vorteilhaftigkeit des bisherigen Freibetrages für investierte Gewinne gegenüber dem neuen Gewinnfreibetrag ergeben. Im Anschluss daran wird untersucht, welche Abgabenersparnis/-mehrbelastung sich für jene Personen ergibt, die bislang von der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gem. § 11a EStG Gebrauch machten und zukünftig den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG in Anspruch nehmen können. Abschließend wird der Einflus...