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Die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2009
Tarifsenkung - Familienpaket - Ausweitung des FBiG - Abzugsfähigkeit von Spenden - Anhebung des steuerlich absetzbaren Kirchenbeitrags
Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) -, beschlossen. Vorrangig sollen mit den geplanten Maßnahmen die Kaufkraft aller Einkommensbezieher gestärkt sowie die Unternehmen in ihrer Investitionstätigkeit gefördert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Familien.
Die wichtigsten Änderungen des Steuerreformgesetzes 2009:
• Senkung des Einkommen- und Lohnsteuertarifes;
• Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von 50,90 Euro monatlich auf 58,40 Euro monatlich;
• Einführung eines Kinderfreibetrages von 220 Euro jährlich;
• Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro jährlich;
• Zuschüsse der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Kinderbetreuung werden bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei;
• Ausweitung des Freibetrages für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag) auf bilanzierende Unternehmen, Anhebung von 10 % auf 13 % und Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne unter 30.000 Euro;
• Abschaffung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne;
• die Begünstigung für Stock-Options soll ab entfallen;
• steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen ...