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SWK 7, 1. März 2009, Seite T 28

Der "Hofratspunkt" - oder wie man die Unternehmensentwicklung behindernde langjährige Rechtsmittel vermeiden kann

Eine Steueranekdote zum Nachdenken

Josef Schlager

Der Steuerberater hat einen Fall in der Betriebsprüfung, bei dem sich zeigt, dass der Sachverhalt verschiedene Interpretationen ermöglicht, je nachdem, aus welchem Blickwinkel man ihn betrachtet, also ein typischer Fall von "tatsächlicher Verständigung", um mit dem Bundesfinanzhof zu sprechen. Er sagt zum Betriebsprüfer, das wäre wohl ein "Hofratspunkt". Da der Prüfer den Ausdruck nicht (mehr) kennt, erklärt der Steuerberater, dass man früher Fälle, über die man sich nicht auf der Ebene von Prüfer und Steuerberater einigen konnte, an den Vorstand herangetragen hat. Daraufhin meinte der Prüfer, das sei heute nicht mehr bedeutsam. Wie soll sonst der Vorstand seine Ziele erreichen, wenn er diesen Fall nicht "hält"?

Die Moral von der Geschicht': Wir leben in einer Zeit, wo man sich daran gewöhnt, das "gute Alte", also die Tradition, nicht mehr so wichtig zu nehmen, zumindest bis das Pendel umschlägt. Die Kommunikation mit einer neutralen, unvoreingenommenen Entscheidungsebene, die quasi Schiedsrichterfunktion hat - "Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!" -, ist eingebrochen. Das ungelöste Problem einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der Finanzverwaltung an der Zielvorgabe "Mehrerge...

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