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SWK 33, 20. November 2009, Seite R 71

Investitionszuwachsprämie

Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern kann eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen u. a. Gebäude. Eine Liftstation zählt als nicht begünstigtes Bauwerk. - (§ 108e Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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