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Investitionszuwachsprämie
Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern kann eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen u. a. Gebäude. Eine Liftstation zählt als nicht begünstigtes Bauwerk. - (§ 108e Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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