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Dachbodenausbau
• Ein Dachbodenausbau und die damit einhergehende Vermehrung der privat genutzten Gebäudeteile haben auch eine Erhöhung des Privatanteils für die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Liegenschaft stehenden Kreditzinsen zur Folge. Verfehlt ist es jedoch, das durch den Dachbodenausbau geänderte Nutzflächenverhältnis schlechthin als Maßstab für die Erhöhung des Privatanteils heranzuziehen, weil der nicht ausgebaute Dachboden in Bezug auf seine Wertigkeit mit dem ausgebauten Erd- und Obergeschoss nicht vergleichbar ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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