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Zur Frage der Vergütung der Komplementär-GmbH in der GmbH & Co KG
Bemessung der Höhe von Haftungsentgelt und Geschäftsführungsvergütung
Aufgrund der meist engen wirtschaftlichen und personellen Verflechtung der Komplementär-GmbH und der KG wird vielfach Themen wie der Höhe von Haftungsentgelt und Geschäftsführungsvergütung keine umfassende Aufmerksamkeit gewidmet. Dennoch ist auch im Rahmen der GmbH & Co KG für Verrechnungen zwischen Komplementär-GmbH und KG eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen.Demnach sind der geschäftsführenden GmbH die Aufwendungen für die Geschäftsführung und die Übernahme der Haftung in angemessenem Umfang - gesellschaftsrechtlich determiniert - zu ersetzen.
1. Grundsätzliche Fragen
Aufgrund der Nahebeziehung, oft einer Gesellschafteridentität in der KG und der GmbH, sind in Anlehnung an die "Angehörigenjudikatur" drei Kriterien für die steuerliche Anerkennung der Leistungsbeziehungen notwendig:
• Sie müssen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen (jedenfalls schriftlich),
• einen eindeutigen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
• wären auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.
Es empfiehlt sich daher jedenfalls, einen "Managementvertrag" zwischen der KG und der GmbH abzuschließen. Wesentliche Regelungsinhalte sollten jedenfalls umfassen:
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