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Vermietung von sechs Wohnungen
Vermietung von sechs Wohnungen (§ 28 EStG)
Die Vermietung von sechs Wohnungen ist eine vermögensverwaltende Tätigkeit. Reinigungsarbeiten sowie das Schleifen und Versiegeln der Holzböden und Malerarbeiten bei Beendigung von Mietverhältnissen begründen noch keine Gewerblichkeit. Die bis 1997 in der Rechtsform einer GmbH ausgeübte Tätigkeit wäre damit vermögensverwaltend, sodass die 1997 erfolgte Umwandlung der GmbH in eine KG nicht unter Art. II UmgrStG fallen konnte, weil kein Betrieb übertragen wurde. Damit liegt ein normaler Veräußerungstatbestand vor, bei dem die vorher gebildeten Investitionsfreibeträge aufzulösen und im Rahmen der Liquidationsbesteuerung der GmbH zu versteuern waren ().