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Zahlung für Mithilfe bei Absetzung eines Geschäftsführers
Zahlung für Mithilfe bei Absetzung eines Geschäftsführers (§ 29 Z 3 EStG)
Der Beschwerdeführer war Prokurist bei einer Familiengesellschaft und versprach dem Sohn des Geschäftsführers eine Hilfestellung bei der Absetzung seines Vaters als Geschäftsführer. In diesem Zusammenhang vereinbarten beide die Zahlung eines Betrags von 72.600 Euro im Fall des Erfolgs. Der Vater wurde abgesetzt, und der ehemalige Prokurist erhielt nach gerichtlichen Auseinandersetzzungen den versprochenen Betrag. Steuerlich behandelte er diesen als Schmerzengeld bzw. Schadenersatz, weil er keinen Beitrag zur Absetzung geleistet habe. Der VwGH wertete die Zahlung als Leistung. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer Unterlagen gegen Entgelt angeboten habe und es dabei ohne Bedeutung sei, ob diese Unterlagen der Grund für den Rücktritt des Vaters waren oder nicht ()