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SWK 22, 1. August 2009, Seite R 50
Betriebsaufgabe
S. R 50• Eine Betriebsaufgabe hat die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit zur Voraussetzung. - (§ 24 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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