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Kapitalerhöhung mit Ausgabe neuer Anteile an Dritte oder Anteilsverkauf mit nachfolgender Einlage?
Die Grenzen der Legalität nach Art. 18 B-VG im Wechselspiel mit der Kreativität kraft wirtschaftlicher Betrachtung nach § 21 BAO
Kann eine Kapitalerhöhung mit einer Ausgabe neuer Anteile an Dritte in wirtschaftlicher Betrachtung (§ 21 BAO) in eine teilweise Veräußerung der Altanteile umgedeutet und so z. B. nach § 31 EStG besteuert werden?
1. Die Ausgangslage
Eine Kapitalgesellschaft (AG/GmbH) braucht eine Verstärkung ihrer Eigenkapitalausstattung, um Investitionen oder Übernahmen von Wettbewerbern zu finanzieren, ihre Bonität zu verbessern, Krisen zu bewältigen etc. Die bestehenden Gesellschafter wollen keine weiteren Einlagen leisten, weil ihnen dazu die Finanzmittel fehlen, sie ein Klumpenrisiko vermeiden oder verringern wollen, lieber anderweitig investieren etc. Die Gesellschafter beschließen deshalb eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Anteile an Dritte.
• Beispiel
Eine AG hat ein Nennkapital in Höhe von 1 Mio. Euro sowie gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 2 Mio. Euro. Das Buchkapital beträgt somit 3 Mio. Euro. Das reale Eigenkapital wird aufgrund von stillen Reserven im Anlagevermögen und eines Firmenwertes in Höhe von 12 Mio. Euro angenommen. Das Nennkapital wird um 500.000 Euro erhöht. Das Agio für die neuen Anteile beträgt 5,5 Mio. Euro. Das Eigenkapital steigt buchmäßig von 3 Mio. Euro auf 9 Mio. Euro:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1,5 Mio. Euro |