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Rückwirkende Begründung der Unternehmensgruppe
Rückwirkung verhindert Verlust des 1. Fünfzehntels der Firmenwertabschreibung
Das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) hat wichtige Änderungen insbesondere für Verschmelzungen gebracht. So wurde die sog. Rückwirkungsfiktion nun auch auf Ebene der Anteilsinhaber festgelegt. Praktische Bedeutung hat diese Neuerung vor allem im Rahmen der Gruppenbesteuerung, weil sie nun die rückwirkende Aufnahme einer gruppenfremden Körperschaft in die Unternehmensgruppe erlaubt. Gleichzeitig zwingt dies u. E. rückwirkend zur Firmenwertabschreibung oder Firmenwertzuschreibung. Fragen bestehen insbesondere bei Unterbleiben der Kapitalerhöhung.
1. Problemstellung
§ 5 UmgrStG regelt die ertragsteuerliche Behandlung der Anteilsinhaber bei einer Verschmelzung gemäß Art. I UmgrStG. Das BBG 2007 hat zu einer wesentlichen systematischen Änderung des § 5 Abs. 1 UmgrStG geführt. Unter anderem wurde eine Rückwirkungsfiktion aufgenommen.
Der rückwirkende Vermögensübergang mit Ablauf des Verschmelzungsstichtages war bisher nur auf Ebene der übertragenden und übernehmenden Körperschaft vorgesehen. Die Rückwirkung galt allerdings nicht für die Ebene der Anteilsinhaber. Der für die Rechtsfolgen maßgebliche Zeitpunkt war vielmehr anhand zivilrechtlicher Kriterien festzulegen, welcher sich regelmäßig nach der Eintragung des Verschmelz...