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Änderungen im EStG - Bezüge der EU-Parlamentarier
Das Plenum des Nationlalrats hat am 8. Juli weitere Änderungen im EStG beschlossen, die mittlerweile in BGBl. I Nr. 61/2009 veröffentlicht wurden: Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden, stellt die Bezüge der österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlament - da für die Mitglieder des Europäischen Parlaments künftig die Entschädigung (statt vom Bund) seitens des Europäischen Parlaments geleistet und der EU-Steuer unterworfen wird - in Österreich steuerfrei, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.