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Verdeckte Ausschüttungen (Zuwendungen) bei Stiftungen
Verdeckte Ausschüttungen (Zuwendungen) bei Stiftungen (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG)
Verdeckte Zuwendungen (Ausschüttungen) sind auch bei Stiftungen möglich, wenn dem Stifter aufgrund der vertraglichen Situation eine eigentümerähnliche Stellung (Machthaber) zukommt, und führen zu Einkünften i. S. d. § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ().