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SWK 32, 10. November 2009, Seite S 940

BFH: Begünstigte Zusammenballung von Einkünften trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen

Zufluss einer minimalen Teilleistung in einem Jahr unschädlich

Bernhard Renner

Eine die Anwendung einer Progressionsermäßigung rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften kommt bei Entschädigungen nach Ansicht des BFH auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende minimale Teilleistung hinzukommt.Trotz Identität des Entschädigungsbegriffs als Tatbestandsvoraussetzung ist nach dem Wortlaut des § 37 EStG 1988 eine Steuerermäßigung nicht möglich - eine dementsprechende Steuerbegünstigung wäre daher auch in Österreich erwägenswert.

1. Rechtslage in Österreich und in Deutschland

Gemäß § 32 Z 1 EStG 1988 bzw. dem wortgleichen § 24 Nr. 1 des deutschen EStG (dEStG) gehören zu den Einkünften auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (lit. a) bzw. für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (lit b) gewährt werden.

Gemäß § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind über Antrag derartige Entschädigungen gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen, sofern der Zeitraum, für welchen die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. Nach § 37 Abs. 7 erster Satz EStG 1988 steht diese Progressionsermäßigung dann nicht zu, wenn die Einkünfte nicht in einem Veranlagungszeitraum anfallen.

Gemäß § 34 Abs. 1 dEStG gelten Entschädigungen...

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