zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite R 73

Parkometergesetz Wien

Der Auskunftspflicht nach § 1a Wr. ParkometerG wird nur dann entsprochen, wenn eine bestimmte Person, der das Lenken des Fahrzeuges überlassen wurde, vom Zulassungsbesitzer namhaft gemacht wird. Die Namhaftmachung von Personen mit dem Hinweis, die Behörde möge durch Vernehmung dieser Personen selbst feststellen, wer das Kraftfahrzeug tatsächlich gelenkt habe, kann jedoch nicht als Erfüllung der Auskunftspflicht angesehen werden. - (§ 1a Wr. ParkometerG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...