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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite R 73

Verdeckte Ausschüttung

Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung an einen Gesellschafter vermag das Fehlen von Vereinbarungen über den Rückzahlungszeitpunkt eine Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu begründen. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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