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Verdeckte Ausschüttung
• Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung an einen Gesellschafter vermag das Fehlen von Vereinbarungen über den Rückzahlungszeitpunkt eine Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu begründen. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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