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Urlaub mit Vorsteuerabzug
Die Eigennutzung einer überwiegend kurzfristig vermieteten, möblierten Ferienwohnung berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Ab 2004 gilt das nur, wenn man sich auf den Anwendungsvorrang der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL beruft und die Eigennutzung freiwillig mit 20 % der Umsatzsteuer unterzieht. Bei der Berechnung der Höhe des Privatanteils sind saisonbedingte Leerstehungszeiten - auch für die Einkommensteuer - als neutrale Zeiten außer Acht zu lassen (). In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals beleuchtet Mag. Erich Schwaiger die für den Steuerpflichtigen schöne Seite des "Puffer"-Erkenntnisses des VwGH.