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Kein Vorsteuerabzug für den VW Touran
Der UFS hatte sich in einer Berufungsentscheidung mit dem Vorsteuerabzug beim VW Touran auseinanderzusetzen und kam dabei zum Schluss, dass der Vorsteuerabzug nicht zusteht. Wie der Opel Zafira eignet sich der VW Touran nicht für eine komfortable Beförderung von sieben erwachsenen Personen über einen längeren Zeitraum bzw. eine längere Distanz und bietet auch nicht die Möglichkeit, für Personen in dieser Anzahl ein Mindestgepäck mitzuführen. Der VW Touran erfüllt daher das Kriterium der Beförderungskapazität im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht und berechtigt daher auch nicht zum Vorsteuerabzug. (-F/07)