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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite S 990

Kostenweiterbelastungen nach dem Mehrwertsteuerpaket 2010

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Christine Weinzierl

Ein österreichischer Unternehmer wird in Österreich als Repräsentant einer französischen Konzerngesellschaft tätig und erbringt dieser gegenüber eine Vielzahl von Leistungen, so z. B. Produktwerbung, Marktforschung und Kontaktpflege zu Kunden des französischen Unternehmers. Der österreichische Unternehmer erhält hierfür die Kosten (Personalkosten und anteilige Büro- und Infrastrukturkosten des dafür zuständigen Mitarbeiters etc.) vergütet. Außerdem verrechnet der österreichische Unternehmer Hotelbeherbergungen, die er für eine italienische Konzerngesellschaft besorgt hat, weiter. Wie sind Kostenweiterbelastungen nach dem Mehrwertsteuerpaket 2010 umsatzsteuerlich zu behandeln?

Antwort: Auch im Fall des reinen Kostenersatzes liegt eine Leistung gegen Entgelt vor, da Gewinnerzielung oder Gewinnerzielungsabsicht nicht Voraussetzung für die Steuerbarkeit von Leistungen im Umsatzsteuerrecht ist. Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn eine Gegenleistung angestrebt wird, auch wenn diese Gegenleistung bloß die Selbstkosten oder sogar nur einen Teil davon abdeckt.

Für Dienstleistungen, deren Entgelt im reinen Kostenersatz besteht, sind daher ab ebenso die neuen Leistungsortregelungen des Mehr...

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