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Verdeckte Ausschüttung
• Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt. Der VwGH hat im Zusammenhang mit dem Ausgleich des Verrechnungskontos eines Gesellschafter-Geschäftsführers zum Ausdruck gebracht, dass das bloße Aufgeben des Rückzahlungswillens eines Schuldners die Schuld nicht in Wegfall bringt. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1998), (Aufhebung wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes)
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