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Verfahren: Schätzung
• Hat sich eindeutig ergeben, dass die erklärten Ergebnisse den Tatsachen nicht entsprechen konnten, war es nicht mehr von wesentlicher Bedeutung, ob die Kalkulationsdifferenzen 10 % der erklärten Einnahmen überschritten haben oder nicht. Ein in der Beschwerde aufgestellter Rechtssatz dahin gehend, es dürfe nur geschätzt werden, wenn die erwähnte 10-%-Grenze überschritten sei, lässt sich der Judikatur nicht entnehmen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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