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Werbungskosten: Aktienerwerb
• Der Erwerb der Aktien führt zur Begründung einer eigenen Einkunftsquelle im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Aufwendungen zur Sicherung des Stammes (Wertes) der Aktie im Rahmen dieser Einkunftsart stellen keine Werbungskosten dar. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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