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SWK 26, 10. September 2009, Seite S 808

Amtshilfe-Durchführungsgesetz beschlossen

Das Plenum des Nationalrats hat am in einer Sondersitzung den Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz - ADG) in der vom Finanzausschuss am (Abänderungsantrag zur Sicherstellung unverzüglicher Bearbeitung ausländischer Amtshilfeersuchen, Wahrung des Parteiengehörs durch Erfordernis der Begründung des Antrags auf bescheidmäßige Feststellung der Voraussetzungen für die Durchbrechung des Bankgeheimnisses) angenommenen Fassung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Behandlung im Bundesrat ist für den 3. September vorgesehen. Mit dem neuen Gesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Weitergabe von Kontodaten an ausländische Behörden bei Verdacht auf Steuerbetrug geschaffen werden. Zudem sind bereits, wie von der OECD gefordert, zwölf diesbezüglich abgeänderte DBA paraphiert worden. Damit soll auch Österreich als letzter EU-Mitgliedstaat von der "grauen Liste" der Steueroasen gestrichen werden.

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