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Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Gesellschaft
Kommt es tatsächlich stets zur Beendigung der Unternehmensgruppe?
Das BMF geht in den Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) davon aus, dass die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige Gesellschaft die Unternehmensgruppe stets beendet. Vor dem Hintergrund der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge sprechen überzeugende Argumente gegen diese Auffassung.
1. Beendigung der Unternehmensgruppe?
Das BMF ist in den UmgrStR der Ansicht, dass die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige Gesellschaft die Unternehmensgruppe stets beendet. Eine nähere Begründung für diese Auffassung findet sich weder in den UmgrStR noch in der Literatur. Offensichtlich geht das BMF davon aus, dass die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige Gesellschaft nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 5 KStG für den Fortbestand der Unternehmensgruppe entspricht. Demnach bewirken Vermögensübertragungen innerhalb der Gruppe keine Änderung der Voraussetzungen für Gruppenverhältnisse, wenn die finanzielle Verbindung bestehen bleibt.
2. Übertragbarkeit der Gruppenträgerstellung
Bei Verschmelzungen auf Grundlage des österreichischen Gesellschaftsrechts geht das Vermögen im Wege der zivil...