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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite R 7

Verfahren: Stundungsvoraussetzungen

Die Auffassung, eine "erhebliche Härte" bestehe schon im Hinblick auf die permanent negativen Betriebsergebnisse, ist zutreffend, weil es für die Beurteilung dieser Stundungsvoraussetzung in erster Linie auf das Vorhandensein liquider oder verwertbarer Betriebsmittel und nicht auf die Gewinnerwartung eines Unternehmens ankommt. - (§ 161 Abs. 1 Stmk. LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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