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ÖBA 10, Oktober 2021, Seite 685

Zustimmungsfiktionsklausel in AGB: Neuerdings auch in Deutschland unwirksam

Folgen des BGH-Urteils vom 27.4.2021 – anknüpfend an den Beitrag von , ÖBA 2021, 305 ff.

Patrick Rösler

Bisher war es gängige Praxis in Banken und Sparkassen in Deutschland, dass Änderungen der AGB und Entgelterhöhungen über den Mechanismus der Zustimmungsfiktion massengeschäftstauglich umgesetzt wurden. In der Praxis hat der Bankkunde ein Schreiben mit den angestrebten Änderungen erhalten, entweder per Papier, per PDF im Online-Banking oder auch als Information auf dem Kontoauszugsdrucker. Hat er dem Vorgehen nicht binnen der gesetzten Frist widersprochen, wurde die Neuregelung bzw. die Erhöhung der Entgelte Vertragsbestandteil.

Am hat der BGH diese Klauseln für unwirksam erklärt. Die Begründung und die Folgen der Entscheidung für die Praxis stellt dieser Beitrag dar.

https://doi.org/10.47782/oeba202110068501

Up to now it has been common practice in banks and savings banks in Germany that changes to the general terms and conditions, also as fee increases, are implemented in a way that is suitable for mass business using the fictitious consent mechanism. In practice, the bank customer has received a letter with the desired changes, either on paper, as a PDF in online banking or as information on the bank statement printer. If he did not object to the procedure within the set d...

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