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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite S 79

Reparatur eigener Fahrzeuge

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein Kunde eines Autohauses vereinbart eine Probefahrt mit einem Vorführ-Pkw des Autohauses. Bei dieser Probefahrt verursacht der Kunde einen Schaden. Das Autohaus repariert das Fahrzeug selbst und stellt dem Kunden die Kosten in Rechnung. Liegt nichtsteuerbarer Schadenersatz vor, oder handelt es sich um eine steuerbare Leistung?

Antwort: Ist der Geschädigte Unternehmer und nimmt er selbst die Schadensbeseitigung vor und erfolgt dies für sein Unternehmen, steht für Vorleistungen zur Schadensbeseitigung grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zu. Der Kostenersatz führt nicht zu einem Leistungsaustausch, sondern stellt einen echten Schadenersatz dar (Ruppe, UStG3, § 1 Rz. 172; in diesem Sinn auch Abschnitt 3 Abs. 1 Satz 3 dUStR 2008). Anders ist die Rechtslage dann, wenn die Schadensbehebung durch den Geschädigten im Auftrag des Schädigers erfolgt. In diesem Fall liegt ein Leistungsaustausch vor (Abschnitt 3 Abs. 1 Satz 5 dUStR 2008 und Achatz, Umsatzsteuer und Schadenersatz, 56).

VON STB GERHARD GAEDKE UND DR. MICHAEL TUMPEL
StB Prof. Gerhard Gaedke ist Steuerberater in Graz, Leiter der Außenstelle Steiermark des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vorsitzender des Kontaktkomitees...
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