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Schlussantrag in der Rs. Sandra Puffer (Seeling-Altfälle)
Generalanwältin findet klare und überzeugende Antworten auf die ersten drei Vorlagefragen - Stellungnahme zur vierten Frage erscheint jedoch nicht weitreichend genug
Wie erinnerlichhat der VwGH dem EuGH (Rs. C-460/07, Puffer) bezüglich der Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes samt Vorsteuerabzug für die Investitionskosten zur Rechtslage bis (Seeling-Altfälle) vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
1. Gleichheitswidrigkeit der 6. MwSt-Richtlinie
Der VwGH hatte geargwöhnt, dass die 6. MwSt-RL dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen könnte, da hinsichtlich des privat genutztes Gebäudeanteils ein Unternehmer, der das Gebäude zur Gänze dem Unternehmen zuordnet, gegenüber einem Nichtunternehmer um ca. 5 % der Gesamtleistung besser gestellt wird.
Letztlich wird - etwa vom UFS - diskutiert, ob die Rechtsprechung des EuGH der vollen Zuordnung zum Unternehmen bei vollem Vorsteuerabzug mit anschließender Steuerpflicht des Eigenverbrauchs den Wertungen der 6. MwSt-RL entspricht oder dieser (sogar) entgegenläuft. Der UFS hat im Verfahren ja vertreten, dass die Judikatur des EuGH einen Zirkelschluss ergebe, wonach aus der Zuordnung zum Unternehmen die Steuerpflicht des Eigenverbrauchs samt Vorsteuerabzug und aus dem steuerpflichtigen Eigenverbrauch der Vorsteuerabzug folge.
Generalanwältin Sharpston stellt zunächst die Auffa...