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SWK 3, 20. Jänner 2009, Seite K 6

Verzicht auf Verrechnungskonto ist verdeckte Ausschüttung

Verzicht auf Verrechnungskonto ist verdeckte Ausschüttung (§ 8 KStG)

Eine GmbH hatte gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Forderung aus dem Verrechnungskonto in Höhe von 120.000 Euro; am nächsten Bilanzstichtag betrug diese Forderung nur mehr ungefähr 20.000 Euro. Die Buchhaltungsunterlagen des betreffenden Jahres waren verloren gegangen, doch konnte nachgewiesen werden, dass der Gesellschafter keine Einlage erbracht hat. Damit stellt die Verminderung der Forderung einen Verzicht der Gesellschaft dar, der beim Gesellschafter zu einer verdeckten Ausschüttung führt ().

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