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Verpachtung oder Aufgabe
Verpachtung oder Aufgabe (§§ 23, 24 EStG)
Die Verpachtung eines Betriebes stellt i. d. R. für sich allein keine Betriebsaufgabe dar,sondern eine Art Ruhen des Betriebes (; , 2002/13/0217) mit Zuordnung der Einnahmen zur entsprechenden betrieblichen Einkunftsart, weil mangels Betriebsbeendigung die betriebliche Tätigkeit wenn auch in geänderter Form weiter andauert. Die folgenden Umstände sprechen im gegenständlichen Fall gegen das Vorliegen einer Betriebsaufgabe und für die Verpachtung eines lebenden Gewerbebetriebes:
• Nach den objektiven Umständen war es möglich, dass der Berufungswerber nach Beendigung der Verpachtung den Betrieb fortführen hätte können.
S. K 4• Der Berufungswerber selbst hat angegeben, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Vermietung für ihn offen war, ob er den Betrieb wieder selbst übernehmen werde.
• Im Vertrag wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart, dass den Pächter die Verpflichtung treffe, ein Lebensmittelgeschäft im Bestandobjekt ohne Änderung der Betriebsstruktur zu führen.
• Es wurde ein ansteigender Pachtzins vereinbart.
• Vom Berufungswerber wurde die gesamte Geschäftseinrichtung verpachtet und das Warenlager an den Pächter mit ...