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Rückzahlung von Werbungskosten
Rückzahlung von Werbungskosten (§§ 15, 16 EStG)
Im Gegensatz zur Behandlung von Rückerstattungen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind Erstattungen von Werbungskosten unter Anwendung des Zufluss-/Abflussprinzips gemäß § 19 EStG 1988 als Einnahmen im Jahr des Zuflusses zu erfassen und können demgemäß (soweit die Einnahmen steuerpflichtig sind) die Werbungskosten im Jahr ihres Abflusses nicht mindern (UFS Linz , RV/0867-L/06).