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Und immer wieder die Gebühren
Wenn ein Verwaltungsorgan festlegt, wann ein Gesetz in Kraft tritt ...
Das Gebührenrecht gibt Jahr für Jahr Anlass, den Kopf zu schütteln: Im Folgenden seien einige Kuriositäten, insbesondere im Gesetzgebungsprozess, herausgegriffen: Die Gebührengesetznovelle BGBl. I Nr. 6/2009 z. B. ist offensichtlich mit in Kraft getreten, und zwar aufgrund einer Verordnung der Bundesministerin für Inneres.
1. Ceterum censeo § 14a GebG esse delendum ...
Und wieder ist ein 30. Juni vergangen, ohne dass der Finanzminister von seiner (möglicherweise verfassungswidrigen; vgl. Gaier, Was ist Inflation, und wie wird sie gemessen? SWK-Heft 33/2007, S 918; derselbe, Keine Valorisierung der festen Gebührensätze ab dem , SWK-Heft 26/2008, S 717) Ermächtigung Gebrauch gemacht hätte, die festen Gebührensätze des GebG mit Verordnung zu valorisieren. Ich könnte nun jedes Jahr nach dem 30. Juni einen Kurzartikel zu diesem Thema veröffentlichen, was mir ein beständig wiederkehrendes (wenn auch bescheidenes) Autorenhonorar bis an mein hoffentlich fernes Lebensende bescheren würde. Dennoch hege ich lieber die Hoffnung, dass § 14a GebG eines S. S 767Tages ersatzlos aufgehoben und (wie in der Vergangenheit) mit den für erforderlich gehaltenen Gebührenerhöhungen der Weg der Bundesgesetzgebung beschritten wi...