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FMA-Rundschreibenentwurf zu Anforderungen an Informationen iSd. MiFID II veröffentlicht
Im August 2021 veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Rundschreibenentwurf zu Anforderungen an Informationen – einschließlich Marketingmitteilungen – bezüglich Wertpapierdienstleistungen, Nebendienstleistungen oder Finanzinstrumenten gemäß § 49 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und Artikel 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (DelVO 2017/565), der als Orientierungshilfe zu ihrer Rechtsansicht und Aufsichtspraxis dienen soll. Der Rundschreibenentwurf ist eine aktualisierte Form des FMA-Rundschreibens vom , das mit Inkrafttreten der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) außer Kraft gesetzt wurde.
Hauptgegenstand des gegenständlichen Leitlinienentwurfs ist die Festlegung von Anforderungen an Informationen, die ein Rechtsträger erfüllen muss, um (potenziellen) Kunden eine eigenverantwortliche und rationale Anlageentscheidung zu ermöglichen. Der Begriff „Information“ ist auf Grund des Zwecks der gegenständlichen Bestimmungen weit gefasst und umfasst Informationen u.a. unabhängig davon, ob diese in Papierform oder über elektronische Medien zur Verfügung gestellt werden oder ob der Rechtsträger zur Erteilung der Information gesetzlich verpflichtet ist oder nicht.
Die wesentlichsten Aspekte des...