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SWK 25, 1. September 2009, Seite T 179

Nochmals: VwGH zum Wertaufholungsgebot bei Beteiligungen

Michael Rauscher

SWK-Leser Dr. Michael Rauscher, hauptberufliches Mitglied des Unabhängigen Finanzsenates (Außenstelle Graz) und Referent der dem VwGH-Erkenntnis vom , 2007/15/0074, zugrunde liegenden Berufungsentscheidung -G/05, schreibt uns zu dem in SWK-Heft 23/24/2009, Seite S 692, veröffentlichten Beitrag von MMag. Michael Petritz und Mag. Doris Schatzl:

"Petritz/Schatzl weisen am Ende ihres Beitrags abschließend darauf hin, dass der VwGH im dargestellten Erkenntnis für die Frage des Nachweises bzw. der Glaubhaftmachung der Wertsteigerung einer Beteiligung in der Regel eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden fordert. Dazu vertreten sie die Ansicht, dass diese Voraussetzung für die Finanzverwaltung gleichermaßen gelte. Sollte im Zuge einer Betriebsprüfung die Wertaufholung einer Beteiligung festgestellt werden, müsse die Finanzverwaltung den gestiegenen Wert mittels Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden nachweisen.

Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist diese Ansicht so nicht zu teilen.

In der Praxis treten - wie im Berufungsfall - zumeist Umstände auf, die nach Ansicht des Finanzamtes einen höheren (gestiegenen) Beteili...

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