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SWK 12, 20. April 2009, Seite R 30

Kanalgebühren

Die Vorschreibung einer Bereitstellungsgebühr für eine Abwasserentsorgungsanlage ist dann zulässig, wenn ein Anschluss des Grundstücks an die Kanalisationsanlage tatsächlich existiert und (kumulativ) der Anschluss vom Eigentümer (bzw. seinem Rechtsvorgänger) selbst begehrt (oder diesem zugestimmt) wurde. - (§ 3a Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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