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Kanalgebühren
• Die Vorschreibung einer Bereitstellungsgebühr für eine Abwasserentsorgungsanlage ist dann zulässig, wenn ein Anschluss des Grundstücks an die Kanalisationsanlage tatsächlich existiert und (kumulativ) der Anschluss vom Eigentümer (bzw. seinem Rechtsvorgänger) selbst begehrt (oder diesem zugestimmt) wurde. - (§ 3a Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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