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OGH rügt intransparente Klauseln in Kreditkartenverträgen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - gegen eine Reihe von Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens Verbandsklage geführt. Ein Teil der eingeklagten Klauseln wurde vom OGH vor allem wegen fehlender Transparenz als gesetzwidrig erkannt. So lässt etwa die Klausel "Bei in Fremdwährung entstandenen Belastungen anerkennt der Karteninhaber den zur Verrechnung gelangenden Wechselkurs" den Kunden völlig im Dunkeln darüber, von wem der Wechselkurs gebildet wird, wo er abgerufen werden kann und zu welchem Zeitpunkt umgerechnet wird. Ebenso rechtswidrig ist eine ohne jede Differenzierung nach den Gründen einer Kartensperre vorgesehene Verrechnung einer - der Höhe nach nicht festgelegten - Sperrgebühr. Auch die Anlastung von nicht näher konkretisierten "Spesen, Kosten und Gebühren" verschleiert vertragliche Verpflichtungen des Karteninhabers. Schließlich schränkt auch die Regel, wonach eine Vertragskündigung innerhalb der letzten drei Monate vor dem Verfall der Karte nicht möglich sei, die Rechte der Kunden drastisch ein. Die vorliegende Entscheidung des , bietet über den Anlassfa...