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SWK 12, 20. April 2009, Seite W 39

VfGH verlangt Reform bei Warnmeldungen der Finanzmarktaufsicht

§ 4 Abs. 7 Satz 1 BWG, der die FMA ermächtigt, die Öffentlichkeit im Einzelfall durch Kundmachung in Bekanntmachungsblättern darüber zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, ist nach Einschätzung des VfGH verfassungswidrig. Zwar erkennt der VfGH die Notwendigkeit solcher Warnmeldungen, welche den Schutz potenzieller Anleger bezwecken, grundsätzlich an, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist jedoch unsachlich und mit dem rechtsstaatlichen Verfassungsprinzip unvereinbar. Insbesondere haben von derartigen Veröffentlichungen betroffene Unternehmen weder vorab die Möglichkeit zur Stellungnahme noch einen Anspruch auf Widerruf, sollten sich die Warnungen der FMA im Nachhinein als unbegründet herausstellen. Der Gesetzgeber hat bis Jahresende Zeit, die Regelung in Umsetzung der vom VfGH gemachten Vorgaben zu reparieren ().

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