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Versicherungsprovisionen an Hausverwaltung
Versicherungsprovisionen an Hausverwaltung (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG)
Eine Hausverwaltung bezog Provisionen von Versicherungen für eigene und fremde Häuser und behandelte diese umsatzsteuerfrei. Der Abschluss einer Versicherung durch den Eigentümer selbst (für die eigenen Häuser) ist keine umsatzsteuerbare Leistung. Die Befreiung für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umfasst nach der Rechtsprechung des EuGH auch die Tätigkeit durch Bevollmächtigte. Daher unterliegen Provisionen für Fremdhäuser (unabhängig davon, ob sie den Fremdeigentümern vergütet werden oder nicht) nicht der Umsatzsteuer (; siehe dazu einerseits Gaedke/Tumpel, andererseits Keppert, jeweils SWK-Heft 6/2009, S 274).