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Privatstiftung als Unternehmer
Privatstiftung als Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG)
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dies ist jede Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Dies Kriterien gelten auch für Privatstiftungen. Darauf, ob die Tätigkeit einer Privatstiftung gegen das in § 1 Abs. 2 PSG verankerte Verbot der Ausübung einer über eine bloße Nebentätigkeit hinausgehenden "gewerbsmäßigen" Tätigkeit verstößt, kommt es dabei steuerlich nicht an. Für die umsatzsteuerliche Beurteilung muss nicht geprüft werden, ob etwa eine Konzernleitung durch eine Privatstiftung den durch § 1 Abs. 2 PSG vorgegebenen Rahmen überschreitet ().