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Zustellvollmacht
• Auch nach der Novelle des § 9 Abs. 1 Zustellgesetz durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2004 schließt eine nur allgemein erteilte Vollmacht die Zustellvollmacht ein. - (§ 9 Abs. 1 ZustellG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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