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Erhöhte Familienbeihilfe
• Das qualifizierte Nachweisverfahren im Zusammenhang mit dem Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe durch ein ärztliches Gutachten hat sich darauf zu erstrecken, ob der Familienbeihilfewerber wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. - (§ 8 Abs. 6 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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