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SWK 27, 20. September 2009, Seite R 60

Kanalbenützungsgebühr Graz

Wie sich aus § 7 Abs. 3 der Kanalabgabenordnung der Landeshauptstadt Graz ergibt, ist der "Wasserverbrauch einer Liegenschaft" für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr maßgeblich. - (§ 7 Abs. 3 Kanalabgabenordnung Stadt Graz), (Abweisung)

(, 0033)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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