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Kanalbenützungsgebühr Graz
• Wie sich aus § 7 Abs. 3 der Kanalabgabenordnung der Landeshauptstadt Graz ergibt, ist der "Wasserverbrauch einer Liegenschaft" für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr maßgeblich. - (§ 7 Abs. 3 Kanalabgabenordnung Stadt Graz), (Abweisung)
(, 0033)