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Rechtsstaatliche Bemerkungen zur Gerichtsbarkeit am Beispiel der "kleinen Vermietung" und des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Gebäuden
VwGH16. 2. 2006, 2004/14/0082, und28. 5. 2009, 2009/15/0100, als Anlass für eine grundlegende Betrachtung
Ein funktionierender Rechtsstaat bedarf unabhängiger Einrichtungen, welche die Durchsetzung des Rechts gewährleisten. Ist von rechtsstaatlicher Unabhängigkeit die Rede, so ist in erster Linie an die unabhängige Gerichtsbarkeit zu denken. Aus den aktuellen Bestrebungen einer Staats- und Verwaltungsreform sollten die Gerichte deshalb als gestärkter Pfeiler des Rechtsstaats hervorgehen. Um dem Anspruch rechtsstaatlicher Unabhängigkeit auch auf Protagonistenebene gerecht zu werden, ist es allerdings erforderlich, dass sich die Richter ihrer außerordentlich hohen Stellung und Verantwortung im Rechtsstaat durchgehend bewusst sind. Eine Rechtsfindung, die einer vorgefassten Meinung unter Ausnützung aller erdenklichen Kunstgriffe mittels Grenzgängen im Bereich der anerkannten Methoden rechtswissenschaftlichen Arbeitens bedenkenlos zum Durchbruch verhilft, hat mir hehrer Rechtsfindung, welche die vornehme Pflicht eines jeden Richters sein sollte, wenig zu tun und vermag diesem Anspruch nicht gerecht zu werden.
1. Allgemeines zur Respektierung richterlicher Entscheidungen
Das rechtsstaatliche Prinzip erfordert u. a. ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz von Rechtsschutzeinrichtunge...