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Steuerabzug bei ausländischem Fotomodell
Steuerabzug bei ausländischem Fotomodell (§ 99 EStG)
Ein international bekanntes Fotomodell wurde zu einem Fotoshooting in Österreich verpflichtet. Seitens der Finanzverwaltung wurde vom gesamten Honorar zuzüglich der Flugkosten, Unterkunft und Transfers etc. die Abzugsteuer einbehalten. Gegen diese Vorschreibung wurde Beschwerde erhoben mit dem Argument, die Behörde hätte Erhebungen über die Nationalität des Modells führen müssen, weil bei einer britischen Nationalität nach dem DBA mit Großbritannien der Abzug unterbleiben müsste. Der VwGH betont, dass auch nach der Rechtsprechung des , Twoh International BV) trotz der Amtshilferichtlinie die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bestehe. Nichts hindere die Finanzbehörden, vom Steuerpflichtigen selbst alle Belege zu verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Besteuerungsfragen notwendig erscheinen ().