Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
USt: Betreuung pflegebedürftiger Personen
• Nach § 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994 sind u. a. die Umsätze, soweit sie in der Betreuung, Beherbergung und Verköstigung von pflegebedürftigen Personen bestehen, die im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien untergebracht sind, steuerfrei. Diese Befreiungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um eine pflegebedürftige Person handelt und diese im Rahmen der Sozialhilfe bei einer Pflegefamilie untergebracht ist. Auf die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Person kommt es im Gegensatz zu Leistungen nach dem SHG nicht an. - (§ 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994), (Abweisung)
()