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Behindertengerechte Ausgestaltung einer Wohnung
Behindertengerechte Ausgestaltung einer Wohnung (§ 34 Abs. 6 EStG)
Der Beschwerdeführer erwarb 2003 eine Parterrewohnung und gestaltete diese behindertengerecht aus, da seine Gattin seit 1991 schwer behindert ist (100%ige Minderung der Erwerbstätigkeit). Aufwendungen für das schwellenlose Ausführen der Böden sowie Niederschwellen bei den Fenstertüren stellen zu berücksichtigende Mehraufwendungen dar, nicht hingegen solche für Motorlattenroste oder motorbetriebene Markisen, weil diese in höherpreisigen Wohnungen üblich sind ().