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Dachbodenausbau
Dachbodenausbau (§ 28 Abs. 3 EStG)
Unabhängig davon, ob ein erstmaliger Dachbodenausbau unter das MRG fällt, sind Aufwendungen nach § 4 Abs. 2 Z 5 MRG nur solche im Zusammenhang mit der bautechnischen Umgestaltung eines Mietgegenstands. Ein erstmaliger Dachbodenausbau stellt keine solche Umgestaltung eines bestehenden Mietobjekts dar, sondern die Errichtung einer neuen Wohneinheit. Damit können solche Aufwendungen nicht nach § 28 Abs. 3 EStG auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden ().