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Firmenwertabschreibung bei Steuerberater
Firmenwertabschreibung bei Steuerberater (§ 8 Abs. 3 EStG)
Ein Steuerberater veräußerte 1993 seinen Betrieb an eine seinen Namen tragende Steuerberatungs-KG. Seitens der Finanz wurde die Abschreibung des Firmenwerts erst S. K 14ab dem Moment zugestanden, in dem der Steuerberater seine Tätigkeit vollständig beendet hat (Bescheide wurden bereits vom VwGH mit Erkenntnis vom , 2005/13/0116, aufgehoben). Nunmehr wurde neuerlich Beschwerde erhoben und der Bescheid wieder aufgehoben, weil die Behörde nur vom Vorbringen der KG (mit der sich der Steuerberater zerstritten hat) ausgegangen ist und nicht berücksichtig hat, dass der Beschwerdeführer keine maßgebliche Stellung mehr in der KG hatte, nur mehr in einem untergeordneten zeitlichen Ausmaß tätig war und auch vorher nicht unter seinem Namen gegenüber den Klienten aufgetreten war (, 0063).